Verkehrsrecht

Deutsche Gerichte haben keine internationale Zuständigkeit bei Verkehrsunfällen im Ausland, VO (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), in Kraft getreten am 01.03.2002. Die diese ersetzende VO (EU)Nr. 1215/2012 vom 12.12.2012 gilt erst für diejenigen Klagen, die ab dem 10.01.2015 erhoben wurden.