Kein Anscheinsbeweis gegen den Abbiegenden bei einem Auffahrunfall eines nachfolgenden Fahrzeugs auf den Linksabbiegenden

Im Gegensatz zum LG Saarbrücken (NJOZ 2014, 1803) hat das OLG Düsseldorf die Annahme eines Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall eines nachfolgenden Fahrzeugs auf den Linksabbiegenden abgelehnt. Voraussetzung hierfür wäre die Verletzung einer Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Das (erlaubte) Linksabbiegen stellt keine Pflichtverletzung dar. Das OLOG Düsseldorf hat die Revision zum BGH zugelassen.


(OLG Düsseldorf vom 26.06.2105, Az.: 1-1 U 107/14)