Haftungsverteilung bei Kollision von LKW und PKW unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr

Das AG Solingen hat entschieden, dass eine Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen LKW und PKW mit 75 % (LKW) zu 25 % (PKW) vorzunehmen ist, wenn bei Abwägung der jeweiligen Verursachungsbeiträge lediglich die jeweiligen Betriebsgefahren in Ansatz zu bringen sind. Begründet wurde dies mit der größeren Masse und dem schlechteren Sichtfeld beim LKW.


(AG Solingen vom 22.04.2015, Az.: 11 C 628/14)