Normung für künstliches Licht am Arbeitsplatz

Mit künstlichem, biologisch wirksamem Licht soll das natürliche Licht nachgebildet werden. Die Industrie ist bereits auf dem Weg, solches Licht am Arbeitsplatz einzusetzen. Hierzu hat der FNL 27 (ein Unterausschuß des Normungsausschusses „Lichttechniok“ bei DIN) die DIN SPEC 67600 („Biologisch wirksame Beleuchtung – Planungsempfehlung“) veröffentlicht. Es ist angestrebt, diese Empfehlung in eine Norm zu überführen. China hat bei ISO bereits ein solches Normvorhaben initiiert.
In Deutschland gelten in diesem Bereich der „Gemeinsame Deutsche Standpunkt“ (GDS) und das Grundsatzdokument zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz, die für die staatlichen Regeln für den Arbeitsschutz und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger maßgebend sind. Die DIN SPEC 67600 kollidiert mit diesen Dokumenten.
(Quelle: KAN 3/15)