Diskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb

Eine Kündigung im Kleinbetrieb ist rechtsunwirksam, wenn der Sachvortrag des Arbeitsnehmers vermuten lässt, dass der Arbeitnehmer durch die Kündigung wegen seines Lebensalters unmittelbar benachteiligt wird und es dem Arbeitgeber nicht gelingt, diese Vermutung zu widerlegen.


Im Entscheidungsfall (BAG, Urteil vom 23.07.2015 – 6 AZR 457/14, Pressemitteilung-Nr.: 37/15) hat das Bundesarbeitsgericht einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG angenommen, weil der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin im Kündigungsschreiben attestiert hatte „inzwischen pensionsberechtigt“ zu sein.  Der Arbeitgeber hatte keinen ausreichenden Beweis dafür angeboten, dass die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ zu vermutende Altersdiskriminierung nicht gegeben ist.