Am 01.01.2015 ist das neue chinesische Umweltschutzgesetz in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen betreffen Strafmaßnahmen, das Klagerecht und Regelungen zur Abschätzung der Umweltfolgen
in Plänen und Politvorhaben. Außerdem wurden die Verantwortlichkeit lokaler Regierungen konkretisiert und die Öko-Ausgleichszahlungen konkreter gefasst.
Welche Chancen für Kooperationen und Investitionen deutschen Unternehmen sich nun bieten, wird die Zukunft zeigen. Strengere und konkretere Regelungen sollten sich positiv auf die
Geschäftsmöglichkeiten deutscher Firmen in China auswirken.