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Solaranlagen
Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat dafür gestimmt, dass die EU-Richtlinie zur ?Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten? nicht für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien ? etwa Solarmodule - gelten soll. Anträge, konkrete Stoffe auf die Verbotsliste zu setzen, sind gescheitert. Besonders kontrovers diskutiert wurden Polyvinyl-Chloride (PVC) und bromierte Flammschutzmittel. Diese Stoffe wurden auf eine Liste gesetzt, deren Gefährlichkeit die Kommission in den kommenden Jahren überprüfen lassen muss.
Diese Entscheidung ist nicht frei von Kritik: Während der Ausschuss auf der einen Seite die EU-Kommission auffordert zu prüfen, ob weitere Stoffe, die in Elektrogeräten verwendet werden sollen, aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten werden sollen, stellt man gefährlichen Stoffen in der Erneuerbaren-Branche einen Freibrief aus.
Im Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im Juli abgestimmt. Dann wird nochmals über mögliche neue Verbote bestimmter Substanzen gesprochen werden.
Der Ausschuss stimmte ferner für eine Kennzeichnungspflicht von Nanomaterialien. Einige davon stehen im Verdacht, ähnliche Gesundheitsrisiken zu bergen wie Asbest.
Das Parlament strebt an, mittels Überarbeitung der Richtlinie für Gefahrstoffe in Elektrogeräten eine deutlichere Abgrenzung zu EU-ChemikalienVO Reach zu erreichen. Künftig sollen nur noch wenige Geräte vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sein, so z.B. ortsfeste Großanlagen.
(Quelle: Dow Jones, www.dj-newsletter.de)
