Kompetenzen
Steuerrecht
Wir beraten nationale und internationale Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen / Familien, Stiftungen sowie öffentliche und gemeinnützige Institutionen in allen steuerrechtlichen Fragen.
Wichtige Tätigkeitsbereiche sind dabei:
Deutsches und Internationales Steuerrecht
Mit unserer Beratung unterstützen wir international agierende Unternehmen bei der Optimierung ihrer steuerlichen Gesamtbelastung. Wir tragen mit unseren Dienstleistungen etwa zu Entscheidungen über die Standortwahl bei und begleiten Investitionen mit unserem Rat. Auch wenn Privatpersonen eine Wohnsitzverlegung vom Inland ins Ausland vornehmen, besteht aus einkommensteuerlicher und erbschaftsteuerlicher Sicht Überprüfungsbedarf. Zudem sind mit einem Wohnsitzwechsel auch sozialversicherungsrechtliche Fragen und Probleme der Alterversorgung verbunden.
Zu unserem Dienstleistungsangebot gehören etwa:
- Gutachten zu steuerrechtlichen Fragen
- Beratung zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Internationale Steuerbelastungsvergleiche
- Gestaltung von Investitionen im Ausland
- Gestaltung ausländischer Investitionen in Deutschland
- Beratung zu steuerlichen Aspekten der Finanzierung von Unternehmen
- Beratung/Begutachtung zur Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Beratung zu Konsequenzen eines Wohnsitzwechsels vom Inland ins Ausland
- Steuerberatung von Künstlern / Sportlern
Steuerplanung
Wir beraten Sie steuerlich sowohl bei Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmenskäufen und Unternehmensnachfolgefällen wie auch bei der Wahl steueroptimaler Gestaltungsalternativen. Bei der Standort- und Rechtsformwahl spielen neben anderen Aspekten steuerliche Gesichtspunkte eine bedeutende Rolle. Das internationale Steuergefälle bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Senkung der Steuerlast in internationalen Konzernen. Die Optimierung des Verrechnungspreissystems verbundener Unternehmen ist eine bedeutende Aufgabe der internationalen Steuerplanung.
Laufende Steuerberatung
Wir beraten Unternehmen etwa hinsichtlich der Optimierung ihrer Rechtsform und der strategischen Steuerplanung. Weiterhin unterstützen wir unsere Mandanten gegenüber Behörden (etwa bei Verhandlungen zur Erwirkung verbindlicher Auskünfte und tatsächlicher Verständigungen) und stehen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei Betriebsprüfungen zur Seite.
Verrechnungspreisberatung
Arbeitnehmerentsendungen
Angesichts der Globalisierung der Märkte ist ein intensiver Wissens- und Technologieaustausch für die international agierenden Unternehmen zunehmend bedeutsamer, um sich im Wettbewerb zu behaupten und sich den Geschäftserfolg zu sichern. Daher setzen Unternehmen häufig Arbeitnehmer für einen beschränkten Zeitraum im Ausland ein, um ihre Tochtergesellschaften zu unterstützen und Synergieeffekte zu nutzen. Mit Entsendungen sind für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer eine Reihe von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie aufenthaltsrechtliche und arbeitsgenehmigungsrechtliche Probleme verbunden, bei deren Lösung wir Ihnen gerne behilflich sind. Zu unseren Dienstleistungen gehören etwa:
- Gestaltung / Prüfung vertraglicher Grundlagen
- Prüfungen/Beratung zur Angemessenheit der Verrechnungspreisgestaltung
- Beratung zur Gestaltung der Vergütung hinsichtlich der Vermeidung einer
möglichen Doppelbesteuerung
- Beratung des Expats zu dessen individueller steuerlicher Situation im Gast- und Heimatland
Umsatzsteuer
Der internationale Güter- und Dienstleistungsverkehr macht es für Unternehmen aus vielen Gründen erforderlich, umsatzsteuerlichen Fragen verstärkt Beachtung zu schenken:
- Das deutsche Umsatzsteuerrecht setzt zwar ebenso wie das Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Staaten die Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (vormals 6. EU-Richtlinie) um, jedoch weichen die Umsetzungen in den verschiedenen europäischen Rechtsordnungen zum Teil erheblich voneinander ab, sodass eine Fülle von Besonderheiten zu beachten sind. Auch bei grenzüberschreitenden Aktivitäten mit Drittländern ist sowohl die Kenntnis des deutschen wie auch des ausländischen Rechts notwendig, um finanzielle Risiken vermeiden zu können.
- Auch im Leistungsverkehr zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern kann die Verletzung von Formvorschriften oder der Nichterfüllung von Nachweispflichten zu einer effektiven Belastung des Unternehmens führen. Weiterhin ist etwa darauf zu achten, dass Umsatzsteuerbefreiungen teilweise mit einem Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts verknüpft sind.
- Die umsatzsteuerlichen Regelungen werden immer komplexer. Zudem sind viele Verfahren vor dem EuGH und dem BFH anhängig. Es sind daher umfassende Spezialkenntnisse notwendig, um eine fehlerhafte Anwendung vermeiden und eine vorausschauende umsatzsteuerliche Planung und Gestaltung zur Optimierung von Geschäftsprozessen realisieren zu können.
Mit unserem Know-How stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, die aufkommenden umsatzsteuerlichen Fragen und Probleme in Ihrem Unternehmen zu lösen.
