Kompetenzen
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Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie zunächst im Rahmen von Firmenneugründungen gerne bei der Wahl der passenden Rechtsform.

Ob Einzelunternehmen, Offene Handelsgeselllschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder GmbH & Co KG, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH, Aktiengesellschaft oder Limited (Ltd.). Wir erstellen für Sie Gesellschaftsverträge und Beteiligungsverträge.

Wir liefern Ihnen den für Ihr Vorhaben und Branche optimal passenden Gesellschaftsvertrag. Besondere GmbH Typen wie die Freiberufler-, Steuerberater- oder ManagementGmbH unterliegen anderen Gesetzmäßigkeiten und werden von uns entsprechend angepasst.

Der sorgfältige Gesellschaftsvertrag regelt nicht nur Auskunfts- Gewinn und Minderheitenrechte sowie die Gesellschafterpflichten, er schützt Sie auch vor Haftung und Ausscheidungsproblematiken und berücksichtigt dabei sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen allen Beteiligten.

Wir beraten Sie als Geschäftsführer in sämtlichen Fragen des Anstellungsvertrages, Haftung und Kündigung.

Kapitalaufbringung und Erhaltung, Fremdfinanzierungen sowie die Beratung bei Rechnungslegung , Gewinnverwendung-, verteilung und Ertragsbesteuerung der Unternehmen und ihrer Anteilseigner liegen selbstverständlich in unserem Beratungsportfolio.

M&A

Die Beratung bei nationalen und internationalen Transaktionen gehört zu unserem Spektrum ebenso wie etwa Neuordnungen und Erwerb von Beteiligungsstrukturen im Rahmen von Private Equity Investitionen.
Verschmelzungen und Spaltungen unterliegen besonderen handels-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen in unterschiedlichen Ländern. Diesen Erfordernissen werden gerecht.