Kompetenzen
Nachfolgeplanung und Erbrecht
Wir begleiten Familienunternehmen in Fragen der Unternehmensnachfolge. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Beratung in erbschaftssteuerlichen und schenkungssteuerlichen Fragen. Daneben beraten wir Privatpersonen bei der Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügungen und Fragen der Vermögensübertragung.
Wir vertreten unsere Mandanten in Erbscheinverfahren vor den Nachlassgerichten. Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung des Nachlasses. Ein Schwerpunkt bildet auch die Vertretung bei der Durchsetzung von Erbansprüchen sowie bei Erbauseinandersetzungen.
