Kompetenzen
Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich des Mietrechts vertreten wir Mandanten sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrecht.
Wir betreuen unsere Mandanten in sämtlichen Lebenslagen - von der Erstellung von Mietverträgen, bei Konflikten innerhalb des Mietverhältnisses bis hin zur Auflösung des Mietvertrages.
Innerhalb des Beratungsgesprächs zeigen wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf, wie Ihre Angelegenheit zügig und wirtschaftlich sinnvoll gelöst werden kann.
Im Wohnraummietrecht vertreten wir insbesondere Vermieter. Unser Augenmerk liegt auf der Erstellung eines Mietvertrages, auf dessen Regelungen Sie vertrauen können. Wir helfen Ihnen, Mietforderungen durchzusetzen, falls diese nicht mehr vollständig gezahlt werden. Sie erhalten bei uns rechtliche Unterstützung, wenn Sie die Miete erhöhen wollen und selbstverständlich stehen wir Ihnen auch dann zur Seite, wenn das Mietverhältnis beendet wird und sowohl Räumung als auch die Durchführung der Schönheitsreparaturen anstehen.
Im Gewerbemietrecht vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter. Gerne beraten wir Sie bei der Verhandlung eines Mietvertrages, und erstellen einen rechtlich einwandfreien Mietvertrag. Auch hier vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen, bei der Geltendmachung von Mängelrechten oder der Durchsetzung der Mietforderungen. Wir helfen Ihnen bei der Beendigung des Mietverhältnisses und begleiten Sie bei Räumungsprozessen.
Im Bereich des Baurechts beraten wir Sie bei der Erstellung des Werkvertrages und Bauträgervertrages. Wir werden für Sie tätig bei der Durchsetzung der Werklohnforderung sowie die Abwehr der Werklohnforderung, etwa weil Ihr Bauwerk nicht mangelfrei erstellt wurde.
