Kompetenzen
Arbeitsrecht
Weiler & Kollegen berät im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht kommt es nicht nur darauf an, dass die angebotenen Lösungen juristisch einwandfrei sind, vielmehr geht es um die praktische Umsetzbarkeit und auch Durchsetzbarkeit.
Zu unseren Mandanten zählen überwiegend Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Die Interessenlage von Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite ist uns vertraut.
Wir vertreten Sie von der Begründung eins Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Wir haben umfangreiche Erfahrungen im Gestalten von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen. Wir begleiten alle Maßnahmen der Umstrukturierung
Wir bereiten Personalmaßnahmen vor und setzen diese durch.
Wir bereiten Unternehmen und Arbeitnehmer auf ihren Aulandeinsatz vor. Ferner beraten wir Arbeitgeber beim Einsatz ausländischer Fachkräfte.
Wir führen regelmäßig Personalschulungen durch.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Interessenwahrnehmung vor Gericht. Wir vertreten vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
